POLITIK: KiPo-Gesetz ist beschlossen worden
Der Bundestag hat abgestimmt: 389 Mitglieder des Bundestages haben für Zensur und Netzsperren gestimmt. Widerworte gab es nur von der Opposition und von Jörg Tauss, der seinerseits allerdings als potentieller Kinderschänder und KiPo-Nutzer gebrandmarkt ist.
Was für eine Schande für Deutschland: Das Kinderporno-Gesetz ist angenommen worden. Dabei war die Ursula von der Leyen als Initiatorin noch nicht mal anwesend. Insgesamt war die Grenzziehung deutlich: Die Opposition war einhellig dagegen, die Koalition nahezu geschlossen dafür. Die Debatte verlief dabei durchaus lebhaft, allerdings wurden auf beiden Seiten mehr oder weniger nur die bekannten Argumente ausgetauscht.
Ganz interessant: Jörg Tauss (gegen den wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornographie ermittelt wird und der deshalb auch nicht mehr wieder für den Bundestag kandidiert) durfte nach der Abstimmung seine persönlichen Anmerkungen vorbringen – und die waren deutlich:
- Ursula von der Leyen hat keine Erkenntnisse, die ihre Aussagen stützen
- Erstmals seit 1949 werden echte Überwachungsstrukturen gegen die Bürger eingerichtet
- Sachverständige und Experten wurden nicht ausreichend berücksichtigt
- Das Stopsignal hilft nur den Tätern, nicht den Opfern
- Das Gesetz versucht, dem BKA neue Kompetenzen zuzuweisen, die das BKA nicht haben dürfte (Kinderpornographie ist kein internationaler Terrorismus)
- Deutschland wird international mittlerweile in einem Atemzug mit China und dem Iran genannt
- Die Einrichtung der Überwachungsinfrastruktur ist äußerst gefährlich, da so die Technik geschaffen wird, die international zur Unterdrückung von Demokratie und Meinungsfreiheit genutzt werden kann
- Die Unterzeichner der Petition wurden einfach ignoriert
- Wir als Betroffene sollen gegen die Zensurvorwürfe vorgehen
Diesen Aussagen kann man – unabhängig von der rechtlichen Situation und dem Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen gegen Jörg Tauss – inhaltlich nur voll und ganz zustimmen.
Tja. Sieht so aus, als sollten wir unsere Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht konzentrieren. Die Chancen scheinen so schlecht nicht zu sein, dass das Gesetz dort gekippt wird.